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SWI 4, April 2007, Seite 146

Filmdreharbeiten in Österreich

Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, den USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden (BFH BStBl. II 70, 867; BStBl. II 72, 88; BStBl II 72, 214; BStBl. II 72, 131) und dass folglich der österreichische Lohnsteuerabzug nach § 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz vorzunehmen ist. Sollte die künstlerische Mitwirkung als freiberufliche Tätigkeit einzustufen sein, so wäre die 20%ige Steuer auf der Grundlage von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG zu erheben.

Das österreichische Besteuerungsrecht wird in beiden Fällen (unselbständige oder selbständige Arbeitsausübung) durch die dem OECD-Musterabkommen folgenden DBA bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $ 20.000 vorgesehen.

Die Filmschauspieler erhalten ihre Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), der zufolge der mit ihnen gedrehte Film auch verwertet werden dar...

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