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SWI 5, Mai 2008, Seite 231

EuGH: Angeld bei Rücktritt vom Vertrag nicht mehrwertsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-277/05, Société thermale d´Eugénie-les-Bains, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob ein Angeld, das bei Rücktritt vom Vertrag beim Angeldempfänger verbleibt, mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Société thermale in Eugénie-les-Bains (Frankreich) führt Kureinrichtungen mit Hotel- und Restaurationsbetrieb. Sie nimmt die Anzahlung der Kurgäste bei der Reservierung eines Aufenthalts als Angeld entgegen. Die Beträge werden entweder bei der späteren Bezahlung der Leistungen des Aufenthalts vom Preis abgezogen oder von der Société thermale im Fall, dass die Kurgäste auf ihren Aufenthalt verzichten, einbehalten. Die Société thermale wurde 1992 einer Steuerprüfung für den Zeitraum vom bis zum unterzogen. Nach Abschluss dieser Prüfung erklärte die Steuerverwaltung, dass das Angeld, das die Société thermale zum Zeitpunkt der Reservierung der Aufenthalte erhalten und nach der Stornierung der Reservierung durch die Gäste einbehalten hatte, mehrwertsteuerpflichtig sei. Es wurde eine Steuernachforderung i. H. v. 84.054 FRF an die Société thermale gestellt. Diese legte Einspruch bei der Steue...

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