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SWI 10, Oktober 2015, Seite 491

EuGH: Steuerbefreite Lieferungen zur Betankung von Seeschiffen bei Zwischenschaltung eines Mittelsmannes

Das Fast Bunkering Klaipėda, C-526/13, beantwortet die Frage des litauischen Mokestinių ginčų komisija prie Lietuvos Respublikos Vyriausybės betreffend die Auslegung von Art 148 lit a MwStSyst-RL, die sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der „Fast Bunkering Klaipėda“ UAB (iwF: FBK) und der Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos (Staatliche Steuerinspektion beim Finanzministerium der Republik Litauen) über den mehrwertsteuerrechtlichen Status von Treibstofflieferungen, die an im eigenen Namen handelnde Mittelspersonen vorgenommen wurden, ergab.

FBK ist in Litauen für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert. Vom bis zum belieferte FBK in den litauischen Hoheitsgewässern Schiffe, die auf hoher See eingesetzt sind, mit Treibstoff. Der betreffende Treibstoff stammte aus Drittstaaten und wurde in Litauen im Zolllagerverfahren gelagert. In Anwendung dieser Regelung war die Erhebung der für die Einfuhr dieses Treibstoffs geschuldeten Mehrwertsteuer ausgesetzt, solange dieser nicht in der Europäischen Union in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurde. Wenn FBK einen Auftrag erhielt, wurde der entspreche...

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