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SWI 10, Oktober 2015, Seite 487

EuGH: Entstehung der Mehrwertsteuerschuld bei Dauerleistungen mit Ende des Abrechnungszeitraums

Mit Urteil vom , Asparuhovo Lake Investment Company OOD, C-463/14, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen vom bulgarischen Administrativen sad – Varna. Es erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Asparuhovo Lake Investment Company OOD (iwF: ALIC) und der bulgarischen Steuerverwaltung wegen Abzugs der Mehrwertsteuer, die als Vorsteuer auf den Erwerb von abonnierten Beratungsdienstleistungen erhoben wurde. ALIC ist eine bulgarische Gesellschaft, deren Haupttätigkeit in der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Viehzucht und in damit verbundenen Tätigkeiten liegt. Am schloss diese Gesellschaft mit vier anderen Gesellschaften als Auftragnehmerinnen Abonnementverträge über Beratungsdienstleistungen in den Bereichen der Unternehmensfinanzen, der Unternehmensentwicklung, der Rechtsberatungsleistungen und der Informationssicherheit. Diese Beratungsgesellschaften wurden alle durch dieselbe Person vertreten. Die Parteien beendeten diese Verträge zum .

Im Rahmen dieser Verträge verpflichteten sich die Auftragnehmerinnen,

  • ALIC für Beratungen, Treffen und die Eingehung von Verpflichtungen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr und bei Bedarf außerhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- u...

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