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Werbeauftritt als künstlerische Tätigkeit nach dem DBA Österreich – USA
Promotion Appearance as an Artistic Activity According to the Tax Treaty with the United States of America
The Austrian Supreme Administrative Court had to rule on the interpretation of the term “artist” according to the tax treaty with the United States of America. This specific case concerned a famous glamour star who took part in a promotional event. The question was raised here as to whether this activity falls under the “artist article” of the tax treaty and which country has the right of taxation.
I. Streitfrage
Der VwGH hatte im Erkenntnis vom , 2013/15/0266, zu klären, ob die Teilnahme an einer Werbeveranstaltung eines bekannten Glamour-Stars die Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung darstellt und somit nach der Zuteilungsregel des zwischen Österreich und den USA abgeschlossenen DBA Österreich als Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zuweist.
II. Relevante Normen
Gemäß § 98 Z 3 EStG 1988 unterliegen ua Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland der beschränkten Steuerpflicht.
Gemäß § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug erhoben.
Gemäß § 240 Abs 1 und 3 BAO hat bei Abgaben, die für Re...