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Kein Verstoß der KU 1 gegen Gemeinschaftsrecht
CONTRIBUTION TO CHAMBER DOES NOT VIOLATE EUROPEAN UNION LAW
The question has arisen as to whether contributions to the Chamber of Commerce are in comformity with European Union law. The European Court of Justice was called upon tho make a decision on this point. In its decision of February 19, 1998 the European Court decided that chamber contributions did not violate EU law. Hans-Georg Ruppe presents a critical analysis of the basis of the decision.
I. Das
Mit der zitierten Entscheidung hat der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des entschieden und festgestellt, daß die Kammerumlage 1 (KU 1) gemäß § 57 Abs. 1 bis 6 HKG nicht gegen die 6. USt-Richtlinie, insbesondere nicht gegen deren Artikel 17 Abs. 2 und 33 verstößt. Der Gerichtshof folgte damit im Ergebnis den Schlußanträgen des Generalanwaltes Alber und nicht der Stellungnahme der Kommission, die von der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der KU 1 ausgegangen war.
II. Die Begründung des Urteils
Die Begründung des Urteils ist sehr knapp. Im wesentlichen lauten die Argumentationsschritte:
(1) Der EuGH verweist einleitend auf die Ziele, die mit der Einführung eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems verfolgt werd...