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PV-Info 4, April 2015, Seite 15

Anwendung deutscher oder österreichischer Kündigungsbestimmungen

Sabine Waiss

Bei Arbeitsverträgen, die Bezug zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten haben, können die Vertragsparteien vereinbaren, welche nationale Rechtsordnung auf das Dienstverhältnis anwendbar sein soll. Dabei kann die Rechtswahl auch schlüssig getroffen werden. Die Frage, welches Betriebsverfassungsrecht anwendbar ist, entzieht sich der Rechtswahl und bestimmt sich nach dem Territorialitätsprinzip. Der allgemeine Kündi-gungsschutz richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Arbeitsvertragsstatut ().

Bedeutung der Rechtswahl für Anwendung des Bestandschutzes auf Dienstverhältnisse mit Auslandsbezug

Für Dienstverhältnisse, die Bezug zur Rechtsordnung mehrerer Staaten haben, eröffnet die VO (EG) 593/2008 (Rom I-VO) den Vertragsparteien einen erheblichen Gestaltungsraum: Sie können vereinbaren, welches Recht auf das Dienstverhältnis anwendbar sein soll (Art 3 Rom I-VO). Dabei ist es nicht nur möglich, zu vereinbaren, dass der gesamte Dienstvertrag den Regeln einer bestimmten Rechtsordnung unterliegen soll, es ist auch möglich, eine Teilrechtswahl zu treffen. Durch eine solche werden bestimmte Regelungsinhalte von der einen nationalen Rechtsordnung geregelt, während au...

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