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Einkünfte von Künstlern aus der Überlassung von Namens- und Bildrechten
INCOME OF ARTISTS DERIVED FROM ENDORSEMENT AGREEMENTS
Artists often use their popularity to gain additional income from advertising activities carried out in the course of an endorsement contract. This type of contract refers to a license granted to use an artist's name, picture, logo etc. in connection with the advertisement or sale of goods. Hans-Peter Artner discusses the treatment of income derived from endorsement agreements in Austrian and international tax law.
I. Verwertung von Namens- und Bildrechten durch unbeschränkt steuerpflichtige Künstler
1. Namens- und Bildrechte als Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebes
Die Qualifikation von Einkünften aus der Verwertung von Namens- und Bildrechten eines Künstlers ist davon abhängig, um welche Art von Tätigkeit es sich dabei handelt. Weist die Tätigkeit eines Künstlers nicht jene strengen Kriterien auf, die für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfüllt sein müssen, wird der Künstler i. d. R. gewerblich tätig und bildet mit seiner gewerblichen Tätigkeit einen eigenen Gewerbebetrieb. Verwertet ein solcher Künstler seine Namens- und Bildrechte, stellt sich die F...