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REITs in Deutschland und Großbritannien
In Deutschland liegt ein Gesetzesentwurf zur Einführung sogenannter Real Estate Investment Trusts (REITs) vor. Dieser Vorschlag wurde vor allem hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen scharf kritisiert. Da die Vorschläge offensichtlich auch nicht aus dem deutschen BMJ kamen, wurde nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse in den Gesetzesentwurf Eingang finden sollen. Schacht/Gänsler (IStR 2007, 99 ff.) analysieren den steuerlichen Inhalt des Gesetzesentwurfes. Die beiden Autoren kritisieren dabei insbesondere den Ausschluss von Wohnimmobilien als REIT-einbringungsfähige Anlageobjekte. Grundsätzlich bewerten sie die Ausrichtung der deutschen REITs jedoch positiv. Es wird abzuwarten sein, ob ähnliche Überlegungen auch in Österreich zur Einführung von REITs führen werden.