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SWI 3, März 2007, Seite 105

Ausländische Fotomodelle

Zahlungen an ausländische Fotomodelle für Werbeaufnahmen u. ä. unterliegen der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG (). Sind die Fotomodelle in Staaten ansässig, mit denen Österreich ein DBA abgeschlossen hat, dann fallen solche Vergütungen nicht unter Bestimmungen, die Art. 12 (Lizenzgebühren) des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind, sondern regelmäßig unter jene, die Art. 7 (Unternehmensgewinne) des OECD-Musters entsprechen. Sie würden allerdings dann vorrangig von Art. 17 erfasst, wenn die Fotoshooting-Termine als Ereignisse mit Unterhaltungscharakter gestaltet würden (Z 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA).

Fallen die Zahlungen unter Art. 7, so besteht Anrecht auf vollständige Steuerentlastung, die auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, in Anspruch genommen werden kann. Übersteigen die Vergütungen den in § 4 der VO genannten Betrag von 10.000 Euro, dann sind von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigte Formulare ZS-QU1 erforderlich.

Um für den inländischen Vergütungsschuldner das Haftungsrisiko für eine ungerechtfertigte Steuerfreistellung zu mindern, müssen aber sämtliche Zahlungen durch ein Formular ZS-QU1 abgedeckt sein. ...

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