Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2007, Seite 105

Ausländische Fotomodelle

Zahlungen an ausländische Fotomodelle für Werbeaufnahmen u. ä. unterliegen der österreichischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG (). Sind die Fotomodelle in Staaten ansässig, mit denen Österreich ein DBA abgeschlossen hat, dann fallen solche Vergütungen nicht unter Bestimmungen, die Art. 12 (Lizenzgebühren) des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind, sondern regelmäßig unter jene, die Art. 7 (Unternehmensgewinne) des OECD-Musters entsprechen. Sie würden allerdings dann vorrangig von Art. 17 erfasst, wenn die Fotoshooting-Termine als Ereignisse mit Unterhaltungscharakter gestaltet würden (Z 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA).

Fallen die Zahlungen unter Art. 7, so besteht Anrecht auf vollständige Steuerentlastung, die auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, in Anspruch genommen werden kann. Übersteigen die Vergütungen den in § 4 der VO genannten Betrag von 10.000 Euro, dann sind von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigte Formulare ZS-QU1 erforderlich.

Um für den inländischen Vergütungsschuldner das Haftungsrisiko für eine ungerechtfertigte Steuerfreistellung zu mindern, müssen aber sämtliche Zahlungen durch ein Formular ZS-QU1 abgedeckt sein. ...

Daten werden geladen...