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Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
Schüttet eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebsstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Art. 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu und verpflichtet in Art. 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens Deutschland dazu, die deutsche GmbH hinsichtlich ihrer in Österreich erzielten Betriebsstättengewinne, sonach auch hinsichtlich der darin enthaltenen Gewinnausschüttung, von der deutschen Besteuerung freizustellen.
Dieses abkommensrechtlich Österreich zugeteilte Besteuerungsrecht kann aber auf der Grundlage des innerstaatlichen Steuerrechts in Österreich nicht ausgeübt werden. Denn § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG eröffnet Zugang zu § 10 KStG, sodass auf den in Rede stehenden Gewinnausschüttungsanteil der Salzburger KG die Beteiligungsertragsbefreiung zur Anwendung kommt. Diese im Veranlagungsverfahren des Dividendenempfängers wirksame Beteiligungsertragsbefreiung entbindet aber gemäß § 94 Z 2 EStG die ausschüttende Wiener Gesellschaft nur dann vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger „unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaf...