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ASoK 5, Mai 2015, Seite 195

II. Novelle zum BEinstG: Adaptierte Verfahrensregelungen für Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht

Gerda Ercher-Lederer

Im BEinstG sollen mit adaptierte Verfahrensregelungen für Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht, die die Frage der Zugehörigkeit zum Kreis der beS. 196 günstigten Behinderten betreffen, getroffen werden. Konkret soll in § 19 Abs 1 BEinstG die Frist für Beschwerdevorentscheidungen durch das Sozialministeriumservice von zwei Monaten auf 12 Wochen verlängert und eine begrenzte Neuerungsbeschränkung verankert werden.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Erwin Rath
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASK. Mag. Erwin Rath ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeitsvertragsrecht im BMASK.
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