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SWI 12, Dezember 2021, Seite 656

Anrechnung ausländischer Steuern bei doppelt ansässigen Gesellschaften

In der Literaturrundschau im Oktober (SWI 2021, 550) wurde bereits über das Verfahren in der Rs GE Financial Investments berichtet. Schwarz (Kluwer Taxblog ) führt dazu ergänzend aus, dass sich die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten nicht einigen konnten und auch vom Gericht ein Anspruch auf Steueranrechnung verneint wurde. Das Gericht stimmte mit dem Steuerpflichtigen zwar noch darin überein, dass die in den USA erhobene Steuer nicht im Widerspruch zum DBA stand. Da mangels Betriebsstätte in den USA die Zinsen aber weder nach Art 11 noch Art 7 in den USA steuerpflichtig waren, sei UK nicht zur Anrechnung verpflichtet. Im Ergebnis kam es daher zu einer Doppelbesteuerung, die durch das DBA nicht vermieden wurde. Der Fehler in der Argumentation des Gerichts liege in der Auslegung von Art 4 Abs 1 DBA UK – USA (ident zum OECD-MA), wonach die UK-Gesellschaft keine in den USA ansässige Person sei, obwohl sie nach innerstaatlichem US-Recht als US-Person mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig war.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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