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Flexible Arbeitszeitmodelle in der Personalverrechnung (Teil I)
Thomas Rauch hat sich im letzten Heft vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des , aus arbeitsrechtlicher Sicht mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten beschäftigt (vgl Rauch, Arbeitszeitflexibilisierung durch kollektivvertragliche Regelungen, PV-Info 3/2015, Seite 17 ff). Der folgende Beitrag knüpft daran an und stellt die Behandlung von flexiblen Arbeitszeitmodellen in der Personalverrechnung dar.
Flexible Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen es, Abweichungen von der im Anwendungsbereich des AZG „starr“ vorgegebenen Normalarbeitszeit von maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich vorzusehen, ohne dass es dabei zum Entstehen von (zuschlagspflichtigen) Überstunden kommt. Dies wird durch einen Durchrechnungszeitraum erreicht, innerhalb dessen an einem Tag bzw in einer Woche geleistete Mehrleistungen an anderen Tagen bzw in anderen Wochen wieder ausgeglichen werden können. Während des Durchrechnungszeitraums stellen diese Mehrleistungen Normalarbeitszeit dar. Nur wenn am Ende des Durchrechnungszeitraums noch Mehrleistungen bestehen, die nicht ausgeglichen wurden, kommt es – sofern diese nicht in eine weitere Du...