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SWI 12, Dezember 2021, Seite 656

Aufgabe des Wohnsitzes durch Untervermietung

Wird der inländische Wohnsitz durch Untervermietung aufgegeben, wenn ein Steuerpflichtiger in einen ausländischen Staat weg-, aber in absehbarerer Zeit wieder ins Inland zurückzieht, wie dies etwa bei Entsendungsfällen im Konzern häufig der Fall ist? Frank-Fahle (PIStB 2021, 322 ff) analysiert dieses Thema unter Bezugnahme auf zwei bereits ältere Urteile des FG Hamburg. Nach einem Urteil aus 1998 bleibt der Wohnsitz bestehen, wenn dieser zwar zeitlich befristet untervermietet wird, die Wohnung aber mit eigenen Möbeln eingerichtet wird sowie der Telefonanschluss weiterhin bestehen bleibt und keine Abmeldung erfolgt. Anderes gelte jedoch nach einem Urteil aus 2001, wenn die zeitliche Befristung nur erfolgte, um sicherzustellen, dass die Wohnung im Falle der Rückkehr wieder zur Verfügung steht. Entscheidend sei die Verfügungsmacht, die durch die Weitervermietung ausgeschlossen werde, während aus der fehlenden Abmeldung noch kein Innehaben der Wohnung resultiere. Der Autor weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Diskussionen persönliche Gegenstände vollständig entfernt und die Möbel in ein Möbellager verbracht werden sollten.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der...
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