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Verfahrensrechtliche Fragen der Zwischenbesteuerung von Privatstiftungen
QUESTIONS IN LEGAL PROCEDURES OF INTERIM TAXATION OF PRIVATE FOUNDATIONS
The Austrian legislature recently changed the taxation of private foundations. A great deal of income that was previosly tax-exempt is now subject to a 12,5 interim taxation. This taxation does not have to occur under certain circumstances. However, if the circumstances later change, interim taxation is required afterwards. Clemens Nowotny deals with questions on legal procedures that have arisen in this connection.
1. Einführung
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 (BBG 200 wurde in § 13 Abs. 3 KStG für nicht unter § 5 Z 6 oder 7 oder unter § 7 Abs. 3 KStG fallende Privatstiftungen eine Zwischenbesteuerung von bestimmten Kapitalerträgen sowie von Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen i. S. v. § 31 EStG im Ausmaß von 12,5% normiert. Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 13 KStG i. d. F. des BBG 20011) zufolge soll dadurch der in der steuerfreien Thesaurierungsmöglichkeit liegende Steuerstundungseffekt (teilweise) beseitigt werden. Die Besteuerung kann gemäß § 13 Abs. 3 letzter Satz KStG jedoch insoweit unterbleiben, als im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Kapitalerträge und Einkünfte an die Privatstiftung Zuwendungen getätigt werden, von welchen Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist sowie keine Entlastu...