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Bedeutende Entscheidung des BFH in Verrechnungspreisfragen
Der deutsche BFH musste sich in letzter Zeit immer stärker mit Verrechnungspreisfragen auseinander setzen. Dem BFH ist es daher auch zu verdanken, dass er viele in der Praxis ungelöste Fragen, insbesondere solche nach dem Umfang der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, zumindest für die deutsche Rechtspraxis beantwortet hat (vgl. bereits Literaturrundschau in SWI 8/2001). Das Urteil des BFH vom (I R 103/00) ist ein weiterer Schritt in Richtung einer zunehmenden Klärung von Zweifelsfragen. Der BFH hast in diesem Urteil insbesondere darüber abgesprochen, welche Rechte den Finanzbehörden und dem Steuerpflichtigen bei einer Betriebsprüfung in Verrechnungspreisfragen zukommen. Kroppen/Rasch/Roeder (IWB Nr. 23 vom , Fach 3 Gruppe 1, Deutschland, 1787 ff) untersuchen die Auswirkungen dieses Urteils für die Praxis der Verrechnungspreisgestaltung in Deutschland.