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SWI 1, Jänner 2002, Seite 47

EuGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Anmietungsprämien des Vermieters eines Grundstückes an den Mieter

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-409/98 Mirror Group hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob einem zukünftigen Mieter gewährte Prämien für den Abschluss eines Mietvertrags und/oder die Annahme eines Mietangebots über ein Grundstück von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mirror Group plc. (im Folgenden: Mirror Group) interessierte sich im Jahre 1993 für die Anmietung eines Grundstückes in London, um den von Mirror Group betriebenen Zeitungsverlag dorthin zu verlegen.S. 48 Als Prestigemieter (so genannter „anchor tenant") konnte Mirror Group mit günstigen Mietbedingungen rechnen. Am schlossen Mirror Group und die Olympia & York Canary Wharf Ltd. (im Folgenden: O & Y) einen Rahmenmietvertrag über fünf Stockwerke eines Gebäudes (Hauptvereinbarung), einen Mietvertrag sowie eine Optionsvereinbarung ab, wonach Mirror Group das Recht hatte, innerhalb eines gewissen Zeitraums bis zu vier zusätzliche Stockwerke zu mieten. Nach der Hauptvereinbarung sollten O & Y (also die Vermieterin) an Mirror Group spätestens am einen Betrag von netto 12 002 590 GBP zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. Dieser Betrag wurde in d...

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