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SWI 1, Jänner 2002, Seite 45

Verlegung einer Unternehmensberatungskanzlei nach Liechtenstein

(BMF) - Die Frage, ob ein selbständiger Unternehmensberater nach Verlegung seines Büros nach Liechtenstein mit seinen betrieblichen Einkünften gemäß Artikel 14 i. V. mit Art. 23 des DBA-Liechtenstein in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf Rz. 5266 ESt-RL 2000 und AÖFV Nr. 265/1992). Nur im erstgenannten Fall wäre jener Teil der Einkünfte, der funktional dem in Liechtenstein unterhaltenen Büro zuzurechnen ist, gemäß dem Abkommen in Österreich von der Besteuerung zu befreien. (EAS 1948 vom )

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