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SWI 1, Jänner 2002, Seite 36

Pflicht- und Übernahmeangebote im Regierungsentwurf des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

II. Übernahmeangebote

Susanne Kalss und Johannes Zollner

The regulation on mandatory bids and public tender offers forms a central point of the German draft. This draft has been designed to protect against the formation of groups of companies. Numerous control options are provided for. Susanne Kalss and Johannes Zollner describe these regulations.

I. EinleitungAbgesehen von der Sicherstellung eines fairen und transparenten Verfahrens für sämtliche öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren bildet der Konzerneingangsschutz ein zentrales Regelungsanliegen des WpÜG. Verwirklicht wird dieser in den Abschnitten 4 und 5, in welchen die zwei Kontrollvarianten geregelt werden, nämlich die der erlangten Kontrolle (Pflichtangebot) und die der angestrebten (Übernahmeangebot).

II. Übernahmeangebote

Übernahmeangebote sind gemäß § 29 Abs. 1 ohne Rechtspflicht, d. h. von sich aus abgegebene öffentliche Angebote, deren beabsichtigtes Ziel der Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft ist; Kontrolle ist gemäß § 29 Abs. 2 mit dem Halten von mindestens 30% der Stimmrechte gleichgesetzt. Die Kontrolle soll erst in Zukunft erlangt werden, das öffentliche Übernahmeangebot ist Mittel der Kontrollakquisition. Jedes Übernahmeangebot muss auf den Erwerb s...

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