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KFZ-Anmietung durch eine deutsche Musiker-GmbH von der österreichischen Muttergesellschaft
(BMF) - Tritt eine aus sechs künstlerisch tätigen Musikern bestehende österreichische Musikgruppe in Deutschland auf und werden die Musiker im Werkvertrag für eine deutsche GmbH (D-GmbH) tätig, die ihrerseits die maßgebenden Verträge mit den deutschen Veranstaltern abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter DBA-Deutschland Satz der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt.
Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Deutschland von der deutschen Besteuerung freigestellt werden und unterliegen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung in den Händen der Ö-GmbH.
Der Umstand, dass zwei der Musiker die Alleingesellschafter der Ö-GmbH sind und dass diese Ö-GmbH wiederum die Alleingesellschafterin der D-GmbH ist, mag Anlass dafür bieten, die Fremdverhaltenskonformität der zwischen den beiden Gesellschaften vereinbarten Fahrzeug-Mietgebühren zu prüfen. Sind sie überhöht, dann könnte Deutschland eine Erhöhung der deutschen GmbH-Gewinne fordern, die - bei Berechtig...