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Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Dezember
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom , INF/21/6201.
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Im Dezember betrifft dies Österreich in den folgenden Bereichen:
Die Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Litauen, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn einzuleiten, da die Länder die EU-Vorschriften über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Richtlinie [EU] 2018/958) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
Die Kommission fordert Österreich, Schweden, Belgien, Italien, Luxemburg, Portugal und Rumänien auf, bilaterale Investitionsschutzabkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten aufzukündigen.
Eisenbahnverkehr: Die Kommission fordert Griechenland, Luxemburg, Österreich und Spanien zur korrekten Umsetzung und Anwendung mehrerer Bestimmungen iZm dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum auf. In weiteren Vertragsverletzungsverfahren haben Öster...