Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 1, Jänner 2002, Seite 4

Erfindervergütung aus Deutschland

Zahlt der ehemalige deutsche Arbeitgeber jährlich eine Erfindungsprämie aus, und zwar nachdem der Zahlungsempfänger seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, dann ist vorweg festzustellen, ob es sich hierbei um eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland gemachte Erfindung (Diensterfindung) handelt. Zutreffendenfalls steht daran gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zu und es wäre diesfalls die Prämie lediglich für Belange der Ermittlung des auf das übrige Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes (Progressionsvorbehalt)S. 5 in Österreich anzusetzen; hierbei kommt für ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des „zusätzlichen Sechstels" nach § 67 Abs. 7 EStG nicht zur Anwendung. Sollten andere Sachverhaltsgegebenheiten vorliegen, dann müssten diese in umfassender Weise hinsichtlich der steuerlich relevanten Aspekte dargestellt werden. (EAS 1960 v. )

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen - Internationales Steuerrecht
Daten werden geladen...