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SWI 1, Jänner 2002, Seite 3

Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta

Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und setzt sich sein Einkommen wie folgt zusammen:

a) Gewinnausschüttungen aus verschiedenen deutschen GmbH-Beteiligungen

b) Einkünfte aus deutschem Immobilienbesitz

c) Verluste aus deutschen Verlustbeteiligungen

d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften

e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen Gesellschaften,

dann ist zunächst nach österreichischem Recht das Jahreseinkommen zu ermitteln; ob hierbei die deutschen Verluste ausgeglichen werden können, hängt von dem Nachweis ab, dass es sich hierbei nicht um nach österreichischem Recht (z. B. gemäß der Liebhabereiverordnung oder gemäß § 2 Abs. 2 a EStG) von der Verlustverwertung ausgeschlossene Verluste handelt; das solcherart ermittelte Jahreseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes (Progressionssatzes).

Zwecks weiterer Feststellung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem solcherart ermittelten Einkommen die positiven Einkünfte aus dem deutschen Immobilienbesitz gemäß Art. 3 i. V. mit Art. 15 DBA-Deutschland auszuscheiden. Von den Geschäftsführerbezügen aus Malta dürfte nur jener Teil ausgeschieden werd...

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