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I. Novelle zum ASchG und zum MSchG: EU-Richtlinien-Umsetzung zur Anpassung an das Chemikalienrecht
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden (RV 528 BlgNR 25. GP), dient primär der Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), ABl L 65 vom , S 1. Mit der CLP-Verordnung ist ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt worden, das auf dem international geltenden Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) im Rahmen der VN-Wirtschaftskommission für Europa beruht.
Da das geltende ASchG noch auf das frühere chemikalienrechtliche Einstufungs- und Kennzeichnungssystem abstellt, soll dieses an das neue, in der CLP-Verordnung beschriebene System angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um eine Anpassung der Terminologie hinsichtlich gefährlicher chemischer Arbeitsstoffe und die einheitliche Kennzeichnung von Behältern und...