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SWI 6, Juni 2007, Seite 289

VwGH zur Versteuerung deutscher Renten und zum Progressionsvorbehalt

  • Ausländische Sozialversicherungspension dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie einer inländischen Sozialversicherung entspricht

  • Sie entspricht nur bei Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung

  • Feststellungen erforderlich, ob die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten

  • DBA-rechtlicher Progressionsvorbehalt nicht gemeinschaftsrechtswidrig

Ein deutscher Pensionist zog am nach Österreich und ist seither hier ansässig. Er bezog im Jahr 1997 eine österreichische Rente der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng) und zwei deutsche Renten (insgesamt 45.083 DM). Das österreichische Finanzamt berücksichtigte die deutschen Renten für den Progressionsvorbehalt, wobei es entgegen der Rechtsansicht des deutschen Pensionisten nicht nur deren Ertragsanteil heranzog (das deutsche Finanzamt hatte den Ertragsanteil mit 12.171 DM ausgewiesen). Nach der Berufungsentscheidung des -I/04, komme eine Aufteilung der deutschen Renteneinkünfte in einen steuerfre...

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