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Gemeinnützigkeit und Gemeinschaftsrecht
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ist in Bewegung gekommen, nachdem der EuGH in seinem Urteil vom , Rs. C-386/04, Stauffer, und der BFH in seinem Folgeurteil vom , I R 94/02, den in § 5 Abs. 2 Nr. 2 dKStG enthaltenen Ausschluss beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften von der KöSt-Befreiung für Gemeinnützige als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG) angesehen haben. Freiherr von Proff (IStR 2007, 269 ff.) analysiert die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das deutsche steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht. Er sieht zum einen in bestimmten Bereichen einen Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Zum anderen kommt er allerdings auch zu dem Ergebnis, dass Deutschland nicht automatisch verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Gemeinnützigkeitsstatus auch für deutsche steuerliche Zwecke zu übernehmen.