Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
US-Trusts
Die steuerliche Behandlung von Einkünften, die über Trusts bezogen werden, ist Gegenstand einer OECD-Untersuchung, von der allerdings derzeit nicht abschätzbar ist, wann erste Ergebnisse vorliegen. Auf österreichischer Seite können daher derzeit keine Aussagen gemacht werden, die über jene der EAS 63, EAS 2378 und EAS 2799 hinausgehen. Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom , 87/14/0167, ergangen ist und bei dem der inländische Begünstigte daher tatsächlich keine Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle besitzt, unterliegen nur die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Ob im konkreten Einzelfall der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im US-Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden.
In Bezug auf die Schenkungsbesteuerung wird gegenwärtig in der Verwaltungspraxis die im Einkommensteuerrecht durch die VwGH-Rechts...