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SWI 12, Dezember 2008, Seite 576

EuGH: Vertrauensschutz bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-271/06, Netto Supermarkt, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 15 Z 2 der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Netto Supermarkt GmbH & Co. OHG (im Folgenden: Netto Supermarkt) und dem Finanzamt Malchin (im Folgenden: Finanzamt) betreffend dessen Weigerung, Netto Supermarkt für die Jahre 1995 bis 1998 die Mehrwertsteuerbefreiung zuzuerkennen.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von 1992 bis 1998 erstattete Netto Supermarkt, die im Land Mecklenburg-Vorpommern Discount-Supermärkte betreibt, ihren Kunden mehrere Tausend DM entrichteter Umsatzsteuer. Das Unternehmen hatte beschlossen, derartige Erstattungen an Staatsangehörige von Drittstaaten nur vorzunehmen, wenn diese Staatsangehörigen den Nachweis der Ausfuhr anlässlich nichtkommerzieller Reisen erworbener Waren nach einem Ort außerhalb der Gemeinschaft erbringen konnten. Dieser Nachweis ergab sich daraus, dass sich der Stempelabdruck des Zolls jeweils hälftig auf dem Kassenbon und dem Zollformular befand und dass der ausländische Bürger seinen Pass vorlegte. Netto Supermarkt b...

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