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Begriff des „Bruttobetrags der Einkünfte“ für Zwecke des Matching Credit
Das DBA Brasilien sieht, wie auch mehrere andere DBA, eine „Matching-Credit“-Bestimmung vor, der zufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Art. 23 Abs. 5 des Abkommens mit Brasilien 25 % des „Bruttobetrags der Einkünfte“.
In einem vom VwGH zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25 % des Bruttobetrags der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlusts der zugrunde liegenden Forderung den Anrechnungshöchstbetrag von den um diesen Aufwand gekürzten Zinseneinkünften berechnet. Der VwGH hat in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, dass der anzurechnende Fiktivsteuerbetrag nicht von den Zinseneinnahmen, sondern ebenfalls von dem Betrag der Zinseneinkünfte hätte berechnet werden sollen (). Allerdings hat der VwGH dies nicht zum Anlass genommen, die Abgabenbescheide als rechtswidrig aufzuheben.
Der...