zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 1997, Seite 349

Die steuerrechtliche Behandlung von Software

THE TAX TREATMENT OF SOFTWARE

Erich Wolf

In consulting practice the question arises, especially with international transactions with software products, of the value added tax treatment as well as withholding tax treatment of income tax. Erich Wolf systematizes the Austrian legal basis. He describes administrative practice and evaluations made according to Austrian double taxation treaties.

I. Umsatzsteuer

Nach deutscher und nach Inkrafttreten des UStG 1994 nunmehr auch österreichischer Verwaltungspraxis wird zwischen Individualsoftware ("Tailor-made-Software") und Standardsoftware unterschieden. Diese Grenzziehung ist für die umsatzsteuerrechtlich bedeutsame Unterscheidung in "Lieferung" und "Sonstige Leistung" maßgebend. Während Standardsoftwareumsätze als Lieferungen i. S. v. § 3 UStG 1994 qualifiziert werden, ist Individualsoftware unter die sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 a UStG 1994 zu subsumieren. Unter Standardsoftware versteht man jene serienmäßig hergestellten Gegenstände, die von jedem beliebigen Käufer erworben werden können, um gleiche Anwendungen oder Aufgaben auszuführen. Demgegenüber soll mit Individualsoftware ein konkretes und individuelles Problem des Anwenders gelöst werden, d. h., Individualsoftware ist den konkreten Bedürfnissen des Anwe...

Daten werden geladen...