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Die steuerrechtliche Behandlung von Software
THE TAX TREATMENT OF SOFTWARE
In consulting practice the question arises, especially with international transactions with software products, of the value added tax treatment as well as withholding tax treatment of income tax. Erich Wolf systematizes the Austrian legal basis. He describes administrative practice and evaluations made according to Austrian double taxation treaties.
I. Umsatzsteuer
Nach deutscher und nach Inkrafttreten des UStG 1994 nunmehr auch österreichischer Verwaltungspraxis wird zwischen Individualsoftware ("Tailor-made-Software") und Standardsoftware unterschieden. Diese Grenzziehung ist für die umsatzsteuerrechtlich bedeutsame Unterscheidung in "Lieferung" und "Sonstige Leistung" maßgebend. Während Standardsoftwareumsätze als Lieferungen i. S. v. § 3 UStG 1994 qualifiziert werden, ist Individualsoftware unter die sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 a UStG 1994 zu subsumieren. Unter Standardsoftware versteht man jene serienmäßig hergestellten Gegenstände, die von jedem beliebigen Käufer erworben werden können, um gleiche Anwendungen oder Aufgaben auszuführen. Demgegenüber soll mit Individualsoftware ein konkretes und individuelles Problem des Anwenders gelöst werden, d. h., Individualsoftware ist den konkreten Bedürfnissen des Anwe...