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Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
(BMF) - Wird ein österreichischer Mitarbeiter einer inländischen Bank zum Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten Bezuges karenziert wird, dann ist für die Entscheidung, ob hinsichtlich der Karenzzahlungen inländische beschränkte Steuerpflicht eintritt, entscheidend, aus welchem Grund die Karenzbezüge - denen vermutlich nicht der Charakter von unentgeltlichen Zuwendungen zuzumessen sein wird - gezahlt werden. Es ist anzunehmen, daß ihre Zahlung durch das nach wie vor aufrechte arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis zur österreichischen Bank begründet wird, wonach der Arbeitnehmer als besonderes Entgelt für die seinem Arbeitgeber (in Österreich) bereits bisher erbrachte und noch zu erbringende Arbeitsleistung die Karenzbezüge überwiesen erhält. Wenn solcherart die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Entgeltzahlungsgrund anzusehen ist, ist jedenfalls inländische Steuerpflicht gegeben. Sollte der Zahlungsgrund hingegen die im Eigenint...