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SWI 8, August 1997, Seite 338

Bezug tschechischer Gewinnausschüttungen über eine holländische Zwischengesellschaft

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft eine operative Kapitalgesellschaft in Tschechien unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft errichtet, dann ist vorweg zu klären, ob die niederländische Holdinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der tschechischen Beteiligung ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand, daß die niederländische Gesellschaft zu dem ausschließlichen Zweck des bloßen Haltens der tschechischen Beteiligung gegründet wurde (und vermutlich keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre Funktion als die eines bloßen formalen Treuhänders zu werten.

Sollte die österreichische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung an der tschechischen Gesellschaft zu werten sein, dann steht die Steuerbefreiung für die von der tschechischen Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG zu (Hinweis auf EAS 624, bei der ebenfalls die Zuerkennung des internationalen Schachtelprivilegs auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als zulässig angesehen wurde).

Aber selbst wenn die...

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