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"Treaty-shopping" mittels niederländischer Durchlaufgesellschaften
EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befaßt. Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt: "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, daß eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer mißbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des ‚treaty-shoppings'. Denn es ist bekannt, daß die Niederlande von den aus ihrem Staatsgebiet abfließenden Lizenzgebühren keine weitere Quellensteuer mehr erheben, sodaß eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, daß der Einkünftefluß in d...