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Ankauf und Vermietung eines Sportflugzeuges in Griechenland
Kauft ein in Österreich ansässiger Investor im Rahmen seines Privatvermögens von einer griechischen Gesellschaft ein griechisches Sportflugzeug, um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in die 7. Einkunftsart (Einkünfte aus Leistungen). Demzufolge findet auch Artikel 7 des DBA-Griechenland darauf keine Anwendung, da diese Bestimmung grundsätzlich nur für betriebliche, nicht aber für die nichtbetrieblichen Einkünfte Bedeutung besitzt. Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt.
Das Vorliegen einer Betriebstätte in Griechenland könnte indessen für umsatzsteuerliche Belange von Bedeutung sein. Die Vermietung von Beförderungsmitteln im Gemeinschaftsgebiet wird zwar nach § 3 a Abs. 12 UStG grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, doch würde sich S. 333der Leistungsort nach Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von ein...