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SGPS Holdinggesellschaft auf Madeira
Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein.
Allerdings wird auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen Beweisvorsorge dahingehend zu treffen sein, daß es sich bei der Madeira-Gesellschaft
a) um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt (dies wird nur dann gegeben sein, wenn diese Gesellschaft auch über eine eigene Geschäftseinrichtung und Personal verfügt, das in der Lage ist, die betreffenden Funktionen auszuführen) und
b) daß die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft dieser Madeira-Gesellschaft auch wirtschaftlich (§ 24 BAO) zuzurechnen ist; die Madeira-Gesellschaft darf daher hinsichtlich der Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht.
Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, daß österreichische Steue...