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Liquidationsumwandlung einer schweizerischen Tochtergesellschaft mit Drittstaatslizenzgebühren in eine Betriebstätte
(BMF) - Wird eine schweizerische 100%ige Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich, weil die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichischen Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus, die in den entwickelten Lizenzrechten enthalten sind.
Die in die schweizerische Betriebstätte einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien verlieren mit der Liquidierung der schweizerischen Toch...