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SWI 1, Jänner 2005, Seite 41

EuGH: Ausgestaltung der Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht bei grundsätzlich umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-269/03 Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob bei Inanspruchnahme des in Art. 13 Teil C lit. a der 6. MwSt-RL geregelten Mitgliedstaatenwahlrechtes betreffend Einräumung einer Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht bei Grundstückvermietungen die Inanspruchnahme des mit Ausübung der Option verbundenen Rechts auf Vorsteuerabzug von einer nicht rückwirkenden, vorherigen Zustimmung der Finanzverwaltung abhängig gemacht werden kann.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der in Luxemburg niedergelassenen Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg Sàrl (im Folgenden kurz: VOK) und der luxemburgischen Finanzverwaltung betreffend die Höhe der seitens VOK geltend gemachten Vorsteuerbeträge. VOK ließ in Luxemburg ein Bürogebäude errichten, das ab Fertigstellung (Jahresbeginn 1993) an eine Wirtschaftsprüfungskanzlei vermietet wurde. Ab Beginn der Vermietung übermittelte VOK dieser Kanzlei monatlich Rechnungen, in denen Umsatzsteuer ausgewiesen war. VOK übte ihr nach luxemburgischem Recht bestehendes Optionsrecht für die Umsatzsteuerpflicht aus, indem sie der Finanzverwaltung am eine Optionserklärung zur Zust...

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