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Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
(BMF) - Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom , BStBl. III Nr. 13/1999, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht „in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA-Ö/D) zugeordnet (siehe auch II B 2a in RIW, Heft 10/1999). Denn für die Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 19 DBA reicht es nicht aus , wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen.
Wird daher ein...