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Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
(BMF) - Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf „direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer „Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher „stillen") Partnern teilen muss.
Vollends unverständlich ist die Aussage, dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die „Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll.
Der Umstand, dass in der Vergangenheit österreichische Verlustanteile in Deutschland die Steuerlast auf den übrigen deutschen Einkün...