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SWI 1, Jänner 2005, Seite 4

Pensionszahlungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates an im Ausland ansässige Ruhegenussempfänger

Verlegt ein österreichischer Notar nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz in das Ausland und wechselt er damit aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht, erlischt damit die inländische Steuerpflicht in Bezug auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen.

Wohl sind die Pensionsleistungen der Versorgungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen weitgehend den Sozialversicherungspensionen gleichgestellt; doch unterliegen in das Ausland fließende Sozialversicherungspensionen nur dann der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn sie für eine frühere nichtselbständige Arbeit geleistet werden. Durch die bloße Einbeziehung der Kammerpensionen in den Begriff der lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfolgt allerdings keine gleichgerichtete gesetzliche Umqualifizierung der zum Pensionsanspruch führenden freiberuflichen Arbeit in nichtselbständige Arbeit.

Die in § 25 EStG vorgenommene zwingende gesetzliche Qualifizierung von Kammerpensionsleistungen (soweit sie eine „Gleichartigkeit" mit den Sozialversicherungspensionen aufweisen) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arb...

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