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SWI 1, Jänner 2005, Seite 002

Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen

Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen.

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409).

Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des „Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die als Sondereinkünfte nach § 37 Abs. 8 Z. 3 bzw. 5 EStG zu erfassen sind, vorausgesetzt, dass dieser Besteuerung nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen entgegensteht. Von gewissen Besonderheiten des Investmentfondsrechts abgesehen, wird daher für steuerliche Belange im Fall der deutschen GmbH genauso von der Einkunftsq...

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