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SWI 1, Jänner 2001, Seite 047

DBA-Grenzgängerbesteuerung EWR-konform

Dem VwGH lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige pendelte als Grenzgängerin arbeitstäglich zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Die von der Beschwerdeführerin in Liechtenstein erzielten Einkünfte unterlagen dort einer 4%igen Abzugssteuer. In Anwendung der in Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Liechtenstein enthaltenen Grenzgängerregelung wurden die nichtselbständigen Einkünfte der Beschwerdeführerin auch in Österreich der Einkommensteuer unterworfen, wobei die liechtensteinische Quellensteuer gemäß Art. 23 Abs. 2 des DBA auf die österreichische Steuer angerechnet wurde. Die Beschwerdeführerin behauptete daraufhin das Vorliegen einer gegen Art. 28 ff. des EWR-Abkommens verstoßenden Diskriminierung im Vergleich zu liechtensteinischen Arbeitnehmern, weil sie in Folge der DBA-Grenzgängerregelung im Ergebnis einer erheblich höheren Einkommensteuerbelastung ausgesetzt wurde, als dies bei ihren liechtensteinischen Kollegen der Fall war.

Nach Auffassung des VwGH begründen Art. 15 Abs. 4 und Art. 23 Abs. 2 des DBA Österreich-Liechtenstein jedoch im Ergebnis keine dem EWR-Abkommen widersp...

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