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SWI 1, Jänner 2001, Seite 42

EuGH: Bereichungsverbot und Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Der EuGH entschied am in den Rs. C-441/98 und C-442/98 Kapniki Michaïlidis AE über Fragen des griechischen Dioikitiko Protodikeio Saloniki betreffend die Auslegung der Art. 9 und 12 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 23 und 25 EG) sowieS. 43 des Art. 16 EG-Vertrag (aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) bezüglich Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle und der Voraussetzungen für die Erstattung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgabe. Diese Fragen stellen sich in zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen der Kapniki Michaïlidis AE und der griechischen Sozialversicherungsanstalt wegen der Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Abgaben, die die Kapniki Michaïlidis AE von 1990 bis 1995 auf Tabakausfuhren in andere Mitgliedstaaten und Drittländer entrichtet hat. Die Kapniki Michaïlidis AE erhob beim Dioikitiko Protodikeio Saloniki zwei Anfechtungsklagen gegen die Bescheide der griechischen Sozialversicherungsanstalt und machte geltend, dass die erhobene Abgabe, die bei der Ausfuhr von Tabak an die Zolldienststelle gezahlt und zugunsten der Rentenversicherung der Tabakarbeiter an die griechische Sozialversicherungsanstalt abgeführt werde, eine Abgabe mit gleicher Wirku...

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