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Kommission: Richtlinienvorschlag zur elektronischen Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke
Die Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungstellung in der Gemeinschaft vorgelegt. An die Stelle der von jedem einzelnen Mitgliedstaat selbst festgelegten Vorschriften darüber, welche Angaben auf Rechnungen für mehrwertsteuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen enthalten sein müssen und in welcher Form dies zu geschehen hat, sollen nach dem Vorschlag der Kommission harmonisierte Regeln für die Rechnungstellung treten, sodass sich im gesamten Binnenmarkt tätige Unternehmen nicht mehr auf fünfzehn verschiedene Regeln über die Rechnungserstellung einstellen müssen. Außerdem schlägt die Kommission vor, auch elektronische Rechnungen zuzulassen.
Der Vorschlag der Kommission enthält folgende Elemente:
• Eine Liste von zwölf Angaben (Ausstellungsdatum, laufende Nummer, innergemeinschaftliche MwSt-Nummer des Wirtschaftsbeteiligten, Identität des Kunden, Lieferungs- oder Dienstleistungsdatum, Beschreibung der Gegenstände oder Dienstleistungen, anzuwendender Steuersatz und steuerbarer Betrag), die auf allen Rechnungen enthalten sein müssen. Hinsichtlich der R...