Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kfz-Kosten für Familienheimfahrten
Im vorliegenden Fall erkannte das BFG über die Zuerkennung von Kosten für Familienheimfahrten eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers mit Familienwohnsitz in Ungarn ().
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer arbeitete im Beschwerdejahr in Wien und hatte seinen Familienwohnsitz 300 km entfernt in Ungarn. Dort lebte er mit seiner nicht erwerbstätigen Frau und seinen beiden Kindern. Die Familienheimfahrten bestritt der Beschwerdeführer mit einem privaten PKW. Für den Nachweis der Fahrtkosten legte der Beschwerdeführer eine tabellarische Auflistung der Familienheimfahrten vor.
Rechtslage
Kosten für Familienheimfahrten sind gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e iVm § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG mit dem höchsten Wert des Pendlerpauschales begrenzt, stehen somit bis zum Betrag von 3.672 € jährlich zu. Werden Fahrten zwischen Familien- und Arbeitswohnung glaubhaft vorgelegt, sind sie im tatsächlichen Ausmaß zu berücksichtigen. Mangels Nachweises der tatsächlichen Kosten sind diese gemäß § 184 BAO zu schätzen. Das amtliche Kilometergeld bildet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht ().
Erkenntnis des BFG
Das BFG ...