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SWI 1, Jänner 2001, Seite 5

Aktienrückerwerb durch eine schwedische Kapitalgesellschaft

Kauft eine schwedische Kapitalgesellschaft eine 5%ige Beteiligung zurück, die eine österreichischen Kapitalgesellschaft an ihr hält, und wird der für den Erwerb dieser eigenen Aktien gezahlte Kaufpreis nach schwedischem Recht als Gewinnausschüttung gewertet und folglich einem 10%igen schwedischen Kuponsteuerabzug unterworfen, dann wird dieser schwedischen Einkünftequalifizierung gemäß Artikel 10 Abs. 8 des DBA-Schweden zutreffenderweise auch für Österreich verbindliche Wirkung zugemessen. Diese Bindungswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die abkommensrechtliche Zuordnung des Kaufpreises; sie hat daher keine Auswirkung auf die innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikel 10 i. V. m. Artikel 22 auf die in Österreich vom Veräußerungsgewinn erhobene Körperschaftsteuer angerechnet werden.

Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 6 des Ab...

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