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Behandlung amerikanischer Stock Options nach Zuzug nach Österreich
Hat eine US-Staatsbürgerin im Jahr 1994 in Anbetracht ihrer bis dahin ihrem US-Konzernarbeitgeber geleisteten Dienste Stock-Options eingeräumt erhalten, die nunmehr nach ihrer 1998 erfolgten Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt werden (den damit verbundenen Aufwand trägt ausschließlich ihr seinerzeitiger US-Arbeitgeber; es erfolgt daher weder eine direkte noch eine indirekte Weiterbelastung an die österreichische Konzerngesellschaft), dann hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (i. d. R.) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie in dieser Frage das alte DBA auszulegen ist, ist derzeit nicht eindeutig beantwortbar. Unter EAS 1196 wurde in einer vom Wortlaut getragenen Abkommensauslegung die abkommensrechtliche Beseitigung der Steuerpflicht in Österreich verneint. In einer Nachfolge-EAS (EAS 1496), die allerdings einen völkerrechtlich privilegierten Ehemann einer CTBTO-Dienstnehmerin betraf, wurde diese Frage ...