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SWI 1, Jänner 2001, Seite 2

Renten aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag

Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einem britischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf S. 3Grund dessen nach einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rente zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der Republik Österreich zugeteilt.

Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein britisches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben.

Wird nach Ablauf der mit 10 Jahren vereinbarten Laufzeit des Vertrages vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und folglich eine Einmalauszahlung geleistet, dann steht ebenfalls gemäß Großbritannien auf Grund des Abkommens kein Besteuerungsrecht daran zu; denn der die Prämieneinzahlungen übersteigende Mehrbetrag der ausgezahlten Versicherungssumme ist gemäß Artikel 11 des Abkommens selbst dann in Großbritannien von der Besteuerung freizustellen, wenn darin nach britischem Recht ein Zinsenertrag zu sehen wäre. Der Umstand, dass die Ka...

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