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EuGH: Negativer Progressionsvorbehalt bei beschränkter Steuerpflicht geboten
Das Urteil vom , Rs. C-182/06, Lakebrink, beantwortet die Frage, ob die Versagung des negativen Progressionsvorbehalts bei beschränkter Steuerpflicht im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit steht. Die Eheleute Lakebrink, beide deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, gehen beide einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausschließlich in Luxemburg nach. Für das Jahr 2002 beantragten sie ihre Zusammenveranlagung in Luxemburg. In ihrer Steuererklärung gaben die Eheleute Lakebrink einen Verlust aus Vermietung in Höhe von 26.080 Euro bei zwei Immobilien an, deren Eigentümer sie in Deutschland sind, die sie aber nicht persönlich nutzen. Sie beantragten die Berücksichtigung dieses Verlusts aus Vermietung bei der Festsetzung des Steuersatzes wie zugunsten von Gebietsansässigen.
Der fragliche Verlust aus Vermietung wurde im Steuerbescheid des Finanzamts Trier (Deutschland) für das Jahr 2002 ordnungsgemäß festgestellt. Aus diesem Steuerbescheid geht hervor, dass die Eheleute Lakebrink in Deutschland kein steuerpflichtiges Einkommen bezogen haben. Daher entrichteten sie dort keine Steuern. Auf ihren Antrag hin wurden die Eheleute Lakebrink in Luxemburg gemeinsam zu...